Fassade


Fit für die Zukunft ?

Mathenz Malerbetrieb ist Ihr kompetenter Partner rund um die Gebäudesanierung im Bereich aller Fassaden. Unsere besonderen Stärken sind Kreativität, Kundenorientierung sowie ein vielseitiges Leistungsspektrum und nachhaltige Lösungen.

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- Fassadendämmung

- Fassadenhydrophobierung

- Fassadenanstrich

- Klinkerfassaden

- Dachbodendämmung

- Kellerdeckendämmung

- Malerarbeiten

Entscheiden Sie sich für ein modernes Wärmedämmsystem, wir beraten Sie sehr gerne.

Wir beraten Sie gerne welche Sanierung für Ihre Fassade die besten geeignet ist.

Langfristig denken. Verantwortungsvoll handeln.

- Deutliche Einsparung von Heizenergie

- Verbesserter Schutz der Bausubstanz

- Steigerung des Gebäudewertes

- Umweltschutz

- Nachhaltigkeit

Die Firma Mathenz Malerbetrieb ist der richtige Partner für Sie, wenn es um die Instandsetzung, Werterhaltung und Sanierung Ihrer Gebäude geht.
Seit fast 70 Jahren führen wir als Handwerksunternehmen Arbeiten für unsere Kunden aus.

Wir bieten effiziente Lösungen für die Wohnungswirtschaft , Städte / Gemeinden, Gewerbekunden und Privatkunden

Auf Vermieter kommen weitere Belastungen zu!

WARMMIETMODELLE

Fit für 55

Bundesregierung fordert Teilwarmmiete

Die von der neuen Bundesregierung geplante Umstellung des Kaltmietensystems auf eine Teilwarmmiete gilt als die wichtigste Änderung in der Vermietung seit Jahrzehnten. Branchenexperten halten das Vorhaben für nicht umsetzbar.

Die Teilwarmmiete ist ein Konzept, welches maßgeblich von der FDP bereits im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen gefordert wurde. Wie weitreichend die Umsetzung für sämtliche Mietverhältnisse in Deutschland wäre, zeigt das Medienecho. Alle überregionalen Traditionsmedien von Bild, Stern bis zum TV-Sender RTL berichteten.

Revolution in der Vermietung

Käme die Teilwarmmiete, wäre das tatsächlich eine Revolution. Vermieter sollen nach den Vorstellungen der Ampelkoalition ihre Wohnungen nicht mehr kalt anbieten. Die monatliche Miete enthält dann zusätzlich eine festgelegte Basiswärmeversorgung. Der Verbrauch über die Grundversorgung hinaus soll der Mieter wie bisher selbst bezahlen. Die Basiswärme könnte zum Beispiel 20 Grad betragen. Möchten es die Bewohner kuscheliger haben – 21 Grad oder mehr – zahlen sie das selbst.

Das bisherige rein verbrauchsabhängige Abrechnungssystem bei den Heizkosten wäre damit vom Tisch. Bei den Basiskosten gäbe es keine Vorauszahlungen für die Heizung, am Ende des Jahres müssten Vermieter diese nicht mehr mit dem Mieter abrechnen. Ziel der Umstellung auf die Teilwarmmiete ist es, Anreize für Investitionen in den Klimaschutz zu schaffen. In Schweden hat dieses Konzept tatsächlich den Energieverbrauch und damit den C02 Ausstoß in Mietshäusern gesenkt.

Veränderung wird kommen

Auf welche Weise die Politik ihre neuen Konzepte bei der Teilwarmmiete wie auch bei der CO2 Abgabe umsetzt, sollen nun die Ausschüsse im Bundestag erarbeiten. Eigentümer dürfen bei der derzeitigen politischen Konstellation davon ausgehen, dass sich für sie in der Vermietung einiges ändern wird. Dr. Reiner Braun vom Forschungsinstitut empirica bringt in einem seiner Tweets die Situation auf den Punkt: „Teilwarmmiete besser oder schlechter: Komplizierter wird es so oder so“.

Quelle: Januar 14, 2022 ,Autor Peter Steinhauer, Peter.steinhauer@scout24.com / Haus und Grund Düsseldorf Dr. Werner Fliescher,02.2023

Bis 2050 sollen sämtliche Gebäude in der EU emissionsfrei sein

Was sieht der Vorschlag konkret für Gebäude vor?

Im Kern zielt der Vorschlag darauf ab, den EU-Gebäudesektor ebenfalls auf Linie der Klimaneutralität zu bringen. Bis 2050 sollen sämtliche Gebäude emissionsfrei sein, hat die Kommission als Ziel formuliert. Für Neubauten soll daher gelten: Neue öffentliche Gebäude müssen ab 2027 und alle weiteren (privaten) Neubauten ab 2030 sogenannte Nullemissionsgebäude sein. Das bedeutet, diese Gebäude beziehen per Definition die noch benötigte geringe Energiemenge etwa aus erneuerbaren Energiequellen oder Fernwärme- und Fernkältesystemen. Für Neubauten müsste künftig auch das Emissionspotenzial in Bezug auf ihre Lebensdauer angegeben werden.

Aufgrund der Zielsetzung für 2050 ist es in der Folge notwendig, dass auch die bestehenden Gebäude mit Sanierungen energieeffizienter und später emissionsfrei werden. Zu diesem Zweck möchte die Kommission die Quote der Renovierung erhöhen. Sie setzt dabei auf Mindeststandards, die stufenweise erhöht werden und somit eine Sanierung erforderlich machen. Die Kommission fokussiert sich dabei auf die Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz und dem damit größten Potenzial für Emissionseinsparungen.

Nach dem Kommissionsvorschlag sollen Gebäude zunächst anhand von Energieausweisen über ihre Energieeffizienz in Klassen von A bis G eingeteilt werden. A entspricht dabei den Nullemissionsgebäuden, in Klasse G landen zum Zeitpunkt der Einführung die 15 Prozent der Gebäude jedes Mitgliedstaates mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. In Deutschland existiert bereits ein ähnliches Energieausweissystem.

Anschließend werden die Mindeststandards für die verschiedenen Gebäudetypen schrittweise hochgestuft: So müssten öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude mit einem G-Ausweis bis 2027 mindestens Klasse F und bis 2030 mindestens Klasse E erreichen. Für Wohngebäude würde gelten: Die Häuser aus Klasse G müssten bis 2030 Klasse F und bis 2033 KLasse E erreichen. Anschließend legen die Mitgliedstaaten selbst die weiteren Schritte über nationale Gebäuderenovierungspläne fest, um bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu gewährleisten.

Quelle: DPA 02.02.2023, 10:36 (CET)

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